VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE PILOTEN-AUSBILDUNG

 

Flugsport wird in Deutschland von den verschiedensten Leuten betrieben. Es ist keinesfalls ein »elitärer« Sport und auch keine Sportart, der nur »reichen« Menschen vorbehalten ist. Unter den Piloten findet man Handwerker, oder Medizintechniker, Polizisten und sogar den ein oder anderen Schüler und Auszubildenden. Die Ausbildung setzt keine bestimmten Qualifikationen von Ihnen voraus. Wichtig ist, dass Sie verantwortungsbewusst, motiviert und mit viel Freude an die Ausbildung herangehen. Und für Einige bleibt es nicht nur ein Hobby, sondern ist der Start in den beruflichen Einstieg zur Fliegerei als Pilot.

1. Formale Voraussetzungen
Die formalen Voraussetzungen für eine Pilotenausbildung sind im November 2014 durch die Neufassung der Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV), der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) und der europäischen Luftverkehrsordnung (SERA) stark erleichtert worden.  Folgende Vorraussetzungen müssen noch erfüllt werden:

  • Mindestalter bei Beginn der Ausbildung 16 Jahre
  • Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis (LAPL)
  • Kopie des Personalausweises/Reisepass

2. Fliegerärztliche Tauglichkeit
Dieses erhalten Sie bei einem speziellen Fliegerarzt. Machen Sie sich diesbezüglich keine Sorgen, wenn Sie sich in einer körperlich normalen Verfassung befinden, werden Sie dieses auch erhalten. Die gesundheitlichen Anforderungen wurden mit den Änderungen im November 2014 ebenfalls stark erleichtert.